Alltags- & Demenzbegleitung

Alltags- & Demenzbegleitung in Gersfeld, Ebersburg, Ehrenberg

Wir schulen Alltags- und Demenzbegleiter*Innen in Gersfeld, Ebersburg und Ehrenberg.

Der Verein Miteinander-Füreinander Oberes Fuldatal e.V. schult seit November 2011 in Gersfeld (Rhön) und Ebersburg „Alltags- und Demenzbegleiter*Innen“. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit dem Verein und Fachkräften zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen eingesetzt.

Mit diesem Angebot hält der Verein ergänzend zu den professionellen vollstationären und ambulanten Angeboten ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot als Ergänzung bereit. Zusätzlich finden Präventions- und Angehörigenangebote statt. Damit leistet der Verein einen entscheidenden Beitrag zur Unterstützung der betreuenden Angehörigen als familienentlastenden Dienst leisten.

Qualifizierung als Alltags- & Demenzbegleitung

Qualifizierungsmaßnahme

Die Qualifizierungsmaßnahme wird in Kooperation mit professionellen Bildungsträgern durchgeführt. Wir bieten außerdem laufende Fortbildungsangebote für die ausgebildeten Alltags- und Demenzbegleiter*innen.

Die verpflichtende Qualifizierung mit mittlerweile 42 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) ist im Vorfeld zu absolvieren.

Voraussetzungen für die Teilnahme an dem 42 Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs für „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ sind:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Motivation
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Deutsche Sprache in Wort und Schrift
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Freude am Umgang mit älteren Menschen
  • Teilnahme an regelmäßigen Weiterqualifikationen (z.B. Erste-Hilfe-Kurs,
  • Hygiene) sowie regelmäßigen Treffen zum gegenseitigen Austausch
  • Einsatz im Auftrag des Vereins (mindestens 2 Jahre)
  • Grundlagen Kommunikation
  • Grundlegende Haltung im Umgang mit Demenzerkrankten
  • Krankheitsbild Demenz – Grundlagen
  • Situation der Angehörigen/Rolle als „DemenzbegleiterIn“
  • Aktivierung/Struktur & Orientierung – Grundlagen
  • Biografiearbeit
  • Erste Hilfe
  • Pflegerisches Basiswissen
  • Praktikum in stationärer Einrichtung

Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse an eine Qualifizierungsmaßnahme geweckt haben. 

Wenden Sie sich einfach an:

Alltags- & Demenzbegleitung in Anspruch nehmen

Unterstützung durch Alltags- und Demenzbegleiter*innen in Gersfeld, Ebersburg und Ehrenberg annehmen.

  • Der Paragraph 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5:

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und unter bestimmten Voraussetzungen haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende. Er ist gedacht zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Was sind „niedrigschwellige“ Betreuungsleistungen?

Wenn es um zusätzliche Betreuungsleistungen geht, fällt oft der Begriff „niedrigschwellig“. Dieser Begriff suggeriert, dass Sie keine großen Mühen aufwenden müssen, um etwa Zugang zu einer zusätzlichen Entlastungsleistung zu haben.

Bei diesen sogenannten niedrigschwelligen Betreuungsleistungen geht es um…

  • Betreuung von Menschen mit Demenz
  • Hilfe im Haushalt
  • Hilfe bei der Organisation des Alltags

Hier kommen unsere geschulten Ehrenamtliche (§ 45d SGB XI) zum Einsatz, mit denen Sie individuelle Absprachen treffen können.

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